Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

für die Regalvermietung

 

des VielFach-Creativ

 

 

 

1.) Geltungsbereich

 

-Diese ABG gelten für alle Vereinbarungen zwischen dem

 

VielFach-Creativ und den Ausstellern.

 

 

 

2.) Geschäftsgrundlage

 

- Das VielFach-Creativ stellt dem Aussteller ein Regal, gegen Zahlung

 

einer Miete, zur Verfügung um seine Waren auszustellen und zu

 

verkaufen.

 

- Das VielFach-Creativ übernimmt die Präsentation und die

 

Verkaufsabwicklung, sowie die Abrechnung am Monatsende.

 

- Das VielFach-Creativ setzt voraus, das der Aussteller ein Gewerbe angemeldet hat.

 

 

 

3.) Vertrag

 

- Kaufverträge für die angebotenen Waren, kommen ausschließlich zwischen dem Aussteller und dem Käufer zustande.

 

- Das VielFach-Creativ fungiert nur als Vermittler und übernimmt keine

 

Gewährleistung für die verkaufte Ware.

 

- Der Aussteller erklärt sich damit einverstanden, dass seine

 

Kontaktdaten, im Falle eines Gewährleistungsanspruchs, an den

 

Kunden weitergegeben werden.

 

- Eine Untervermietung der Regale an Dritte ist nicht gestattet.

 

 

 

4.) Miete und Verkauf

 

- Der Mietzeitraum beginnt immer am 01. des Monats und endet am

 

letzten Werktag des Monats.

 

- Die Miete für die Regale ist komplett zu Beginn des Monats, bei Jahresverträgen zu

 

beginn des Vertrags, zu bezahlen. Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall möglich.

 

- Aussteller, die Ihre Waren per Post zusenden, überweisen den Betrag vor Mietbeginn auf

 

das, im Vertrag, angegebene Konto.

 

- Es gibt 2 Vertragsmodelle. Modell 1: Vollmiete ohne Provision. Modell 2: Teilmiete mit 15% Provision. Ein Wechsel von einem zum anderen Modell ist nur nach einer Mindestmietzeit von 3 Monaten möglich, jedoch besteht, beim Mieter, kein Anspruch auf einen Wechsel.

 

- Die Mindestmietzeit beträgt 3 Monate.

 

- Der Verkaufserlös der Waren, wird dem Aussteller am Monatsende

 

ausgezahlt oder überwiesen.

 

- Eine Erstattung der Miete, bei Nichtverkauf, ist ausgeschlossen.

 

- Für die steuerrechtliche Behandlung seiner Einnahmen ist derAussteller selbst

 

verantwortlich.

 

 

 

5.) Durchführung und Nutzung

 

- Das angemietete Regal darf ausschließlich für die Präsentation der

 

vereinbarten Waren genutzt werden.

 

- Änderungen des Sortiments bedarf der Zustimmung des VielFach-Creativ.

 

- Der Aussteller darf ausschließlich Waren präsentieren, deren Besitz

 

und Verkauf weder gegen geltendes Recht, noch gegen die guten

 

Sitten verstoßen oder in die Rechte Dritter eingreifen.

 

- Der Aussteller haftet für alle Ansprüche aus Verletzung der Rechte

 

Dritter oder sonstiger Vorschriften, insbesondere für Bußgelder und

 

Kosten aus der Rechteverfolgung.

 

 

 

6.) Preisauszeichnung und Versicherung

 

- Der Aussteller bestimmt den Preis der Ware.

 

- Jeder einzelne Artikel benötigt ein Preisschild auf dem die Ausstellernummer vermerkt

 

ist. (Linke obere Ecke mit einem Kreis umschlossen.)

 

- Der Aussteller bestückt sein Regal selbstständig am ersten Tag seines

 

Mietmonats und räumt das Regal am letzten Werktag.

 

- Artikel von Zusendern werden vom VielFach-Creativ ein und ausgeräumt.

 

- Schaden durch Bruch oder Diebstahl sind nicht durch das VielFach-Creativ versichert.

 

 

 

7.) Datenschutz

 

Die Daten der Aussteller werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

 

 

8.) Ende der Mietzeitraum

 

- Die Mietzeit endet automatisch am Ende des Vertragszeitraums.

 

Eine Verlängerung muss spätestes 2 Woche vor Ende des Vertrags

 

vereinbart werden. Das VielFach-Creativ ist nicht zur Verlängerung verpflichtet.

 

- Der Aussteller ist verpflichtet, seine Waren, sofort nach Ende der Mietzeit abzuholen.

 

Die Lagerkosten für verspätet abgeholte Waren beträgt 15€ je angefangener Monat.

 

- Zugesendete Waren werden nach Beendigung der Mietzeit an den Aussteller

 

zurückgeschickt. Für die Rücksendekosten wird eine Rechnung gestellt.

 

 

 

9.) Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist Mülheim an der Ruhr.

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

 

 

 

10.) Schlussbestimmung

 

Sollten einzelne Bestandteile dieser AGB ganz oder teilweise

 

unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren,

 

bleiben die übrigen Bestimmung davon unberührt.

 

In einem solchen Fall greifen dann die gesetzlichen Bestimmungen

 

 

 

 

 

Mülheim an der Ruhr, den 23.12.2020

 


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